Bergefahrzeug der STALF KG mit verunfalltem Autotransporter

Autoverwertung in Mannheim – zertifiziert, mit Verwertungsnachweis.

Sie wollen Ihr Auto verschrotten oder ein Altfahrzeug entsorgen? Der zertifizierte Demontagebetrieb der STALF Gruppe in der Hafenbahnstraße 30 nimmt als Annahmestelle für Altfahrzeuge Fahrzeuge aller Marken zurück, holt sie im Umkreis von 25 km um Mannheim ab und stellt den Verwertungsnachweis für die Zulassungsstelle aus.

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Abholung im Umkreis von 25 km Verwertungsnachweis für die Abmeldung
Kurz gesagt

Die Stalf GmbH & Co. KG betreibt in der Hafenbahnstraße 30 in Mannheim-Neckarstadt einen zertifizierten Demontagebetrieb und eine Annahmestelle für Altfahrzeuge und ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Wir nehmen Pkw und andere Fahrzeuge unabhängig von Marke und Zustand zurück, legen sie trocken, demontieren sie und führen Teile und Reststoffe der Verwertung zu. Sie erhalten den Verwertungsnachweis, den die Zulassungsstelle bei der endgültigen Außerbetriebsetzung verlangt. Fahrzeuge im Umkreis von 25 km um Mannheim holen wir ab – auch nicht fahrbereite und Unfallfahrzeuge.

Anfrage
0621 30930354 oder Formular
Annahme
Hafenbahnstraße 30, 68169 Mannheim · Mo–Fr 8–18 Uhr
Abholung
bis 25 km um Mannheim
Mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweis

Zertifizierte Annahmestelle statt Aufkäufer mit Handzettel.

Ein Altfahrzeug enthält Kraftstoff, Öle, Bremsflüssigkeit, Kältemittel, Batterie und Airbags. Es gehört in die Hände eines zertifizierten Betriebs – der Ihnen auch den Nachweis für die Abmeldung ausstellt.

In der Hafenbahnstraße wird jedes Fahrzeug zunächst trockengelegt: Betriebsflüssigkeiten werden abgesaugt und getrennt entsorgt, Batterie und pyrotechnische Bauteile ausgebaut. Dann folgt die Demontage. Brauchbare Teile – Motor, Getriebe, Türen, Scheinwerfer – werden geprüft und gehen in unseren Ersatzteilverkauf. Die Restkarosse und alle übrigen Stoffe gehen in die stoffliche Verwertung.

Wir nehmen Fahrzeuge unabhängig von Marke, Alter und Zustand: fahrbereit oder nicht, mit oder ohne Hauptuntersuchung, Unfall- und Brandfahrzeuge. Was unser Abschleppdienst nach einem Totalschaden geborgen hat, kann direkt bei uns bleiben – ein Transport weniger.

Ob ein Restwert bezahlt werden kann, hängt von Alter, Zustand und den verwertbaren Teilen ab. Wir sagen es Ihnen, nachdem wir das Fahrzeug gesehen haben – ohne Pauschalversprechen.

Bergung eines ausgebrannten Lkw durch die STALF KG – auch Brand- und Unfallfahrzeuge werden fachgerecht verwertet

Vom Anruf bis zum Verwertungsnachweis – in vier Schritten

  1. Anfrage

    Per Formular oder unter 0621 30930354 – mit Marke, Modell, Erstzulassung, Standort und Zustand des Fahrzeugs. Sie erhalten Terminvorschlag und Konditionen.

  2. Abholung oder Anlieferung

    Im Umkreis von 25 km um Mannheim holen wir das Fahrzeug ab – auch ohne Kennzeichen, auch wenn es nicht mehr rollt. Oder Sie bringen es Mo–Fr 8–18 Uhr in die Hafenbahnstraße 30.

  3. Papiere prüfen, Nachweis ausstellen

    Wir prüfen Zulassungsbescheinigung Teil I und II und Ihren Ausweis und stellen den Verwertungsnachweis aus. Damit und mit den Kennzeichen setzen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle endgültig außer Betrieb.

  4. Demontage und Verwertung

    Trockenlegung, Ausbau von Batterie und Airbags, Demontage. Geprüfte Teile gehen in den Ersatzteilverkauf, die Restkarosse und alle übrigen Stoffe in die Verwertung.

Was Sie mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei älteren Fahrzeugen der alte Kfz-Brief
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Vollmacht, wenn Sie nicht selbst Halter sind
  • Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt ist

Die Kennzeichen behalten Sie – Sie brauchen sie mit dem Verwertungsnachweis für die Abmeldung.

Altfahrzeug-Verordnung: wann die Rücknahme kostenlos ist

Seit dem 1. Juli 2002 regelt die Altfahrzeug-Verordnung die Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen in Deutschland. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Fahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter kostenlos zurückzunehmen. Das gilt für Pkw und Kleintransporter, die ab dem 1. Juli 2002 erstmals zugelassen wurden – im Regelfall unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug vollständig ist und keine fremden Abfälle enthält.

Altfahrzeuge dürfen außerdem nur an anerkannte Annahmestellen oder Demontagebetriebe abgegeben werden. Bei der endgültigen Außerbetriebsetzung fragt die Zulassungsstelle nach dem Verbleib des Fahrzeugs (§ 15 FZV) – mit unserem Verwertungsnachweis ist das dokumentiert. Was für Ihr Fahrzeug gilt, klären wir bei der Anfrage.

Annahmestelle in der Neckarstadt

Autorecycling · Ersatzteile · Werkstatt

Hafenbahnstraße 30

Stalf GmbH & Co. KG · Hafenbahnstraße 30 · 68169 Mannheim (Neckarstadt)
0621 30930354

Mo–Fr 8–18 Uhr · Anlieferung bitte anmelden

Route in Google Maps

Ihr Ansprechpartner

Auto-Recycling Stefan Hegge

Altfahrzeug-Annahme, Abholung, Verwertungsnachweis
0621 30930354 · s.hegge@stalf-gruppe.de

Altfahrzeug-Abholung anfragen

Schicken Sie uns die Fahrzeugdaten und den Standort. Wir melden uns zu den Geschäftszeiten mit Terminvorschlag und Konditionen – im Umkreis von 25 km um Mannheim holen wir das Fahrzeug ab.

Steht das Fahrzeug in einer Tiefgarage, auf einem Hof oder ohne Räder, schreiben Sie es dazu – dann kommt das passende Bergefahrzeug.

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Details in der Datenschutzerklärung.

* Pflichtfelder. Die Anfrage ist unverbindlich.

Häufige Fragen zur Autoverwertung

Was kostet es, mein Auto verschrotten zu lassen?

Für Pkw und Kleintransporter mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2002 sieht die Altfahrzeug-Verordnung eine kostenlose Rücknahme vor, sofern das Fahrzeug vollständig ist und keine fremden Abfälle enthält. Ob darüber hinaus ein Restwert bezahlt werden kann, hängt von Alter, Zustand und den verwertbaren Teilen ab. Wir nennen Ihnen die Konditionen vor der Abholung.

Was ist ein Verwertungsnachweis, und wozu brauche ich ihn?

Der Verwertungsnachweis bestätigt, dass Ihr Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb übergeben wurde. Bei der endgültigen Außerbetriebsetzung fragt die Zulassungsstelle nach dem Verbleib des Fahrzeugs (§ 15 FZV) – mit dem Nachweis ist der Vorgang sauber dokumentiert. Wir stellen ihn bei der Übergabe aus.

Holen Sie das Fahrzeug auch ab, wenn es nicht mehr fährt?

Ja. Im Umkreis von 25 km um Mannheim holen wir Altfahrzeuge ab – fahrbereit, nicht fahrbereit oder nach einem Unfall. Das passende Bergefahrzeug haben wir im Haus.

Welche Unterlagen brauche ich?

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Sind Sie nicht selbst Halter, zusätzlich eine Vollmacht des Halters. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, bringen Sie die Abmeldebescheinigung mit.

Muss ich das Auto vorher abmelden?

Nein. Üblich ist die umgekehrte Reihenfolge: Sie übergeben uns das Fahrzeug, erhalten den Verwertungsnachweis und melden das Fahrzeug damit und mit den Kennzeichen bei der Zulassungsstelle endgültig ab. Ein bereits abgemeldetes Fahrzeug nehmen wir ebenfalls an.

Nehmen Sie auch Transporter oder Fahrzeuge exotischer Marken?

Ja – Pkw, Kleintransporter und andere Fahrzeugtypen unabhängig von Marke, Alter und Zustand. Bei Sonderfahrzeugen wie Wohnmobil, Lkw oder Anhänger fragen Sie kurz an, dann klären wir Abholung und Ablauf vorab.

Ratgeber: Altfahrzeug verschrotten – Ablauf und Verwertungsnachweis

Unfallfahrzeug steht noch an der Straße?

Unser Abschleppdienst birgt das Fahrzeug rund um die Uhr und bringt es in eine unserer Werkstätten – zur Reparatur oder, wenn es nicht mehr lohnt, direkt in die Verwertung in der Hafenbahnstraße. Sie entscheiden in Ruhe.

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